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Frauen mit Kinderwunsch und nicht berufstätige Frauen sollten sich vor der Hochzeit durch einen guten Ehevertrag absichern

Die Ehegattenunterhaltsreform im Jahr 2008 hat leider für Frauen nicht zu einer Verbesserung im Scheidungsrecht geführt, im Gegenteil: Die Eigenverantwortung des Einzelnen nach einer Scheidung wurde gestärkt. Dies heißt für Frauen, dass sie – anders als vor 2008 – schon nach ? Jahren wieder einer Berufstätigkeit nachgehen müssen, auch wenn die Kinder noch klein sind.

Gerade Akademikerinnen finden sich so immer öfter als Kassiererin im Supermarkt wieder, weil sie gezwungen werden, irgendeine Arbeit aufzunehmen, auch wenn diese nicht ihrer Ausbildung entspricht. Abgesehen davon, dass Frauen mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt durch ihre Auszeit ohnehin mit Nachteilen zu rechnen haben, kommt hinzu, dass viele die Berufstätigkeit ihren Kindern gegenüber als Manko empfinden.

Denn wer möchte nicht sein Kind nachmittags bei den Hausaufgaben betreuen und mit ihm musische und sportliche Kurse besuchen so wie Kinder aus einer funktionierenden Partnerschaft dies auch tun? Und wer möchte riskieren, dass seine Kinder Schlüsselkinder werden? Eine kinderfreundliche Halbtagstätigkeit ist geschiedenen Frauen oft aus finanziellen Gründen nicht möglich. Dieses Defizit sollte ein guter Ehevertrag abfedern. Dieser kann beide Ehepartner so schützen, dass den Kindern nach einer Scheidung kein finanzieller und sozialer Nachteil droht und sie so aufwachsen können wie andere Kinder. Dies ist oft auch den Vätern ein großes Anliegen. Hier sind viele individuelle Vereinbarungen denkbar. Ein guter Ehevertrag gibt Sicherheit und schützt die Kinder im Scheidungsfall.


Frauen ohne oder mit wenig Berufstätigkeit: Nach der Scheidung mit 50 wieder arbeiten?

Auch Frauen ohne Kinder, die möglicherweise jahrzehntelang kein eigenständiges Berufsleben aufgebaut haben, sondern – oft nicht ihrer eigenen Ausbildung entsprechend – im Betrieb des Mannes mitgeholfen haben, möchten sich häufig absichern. Dies trifft auch zu, wenn sie nur einer geringen oder gar keiner Beschäftigung nachgegangen sind, weil ihr Mann sehr gut verdient hat. Sollten diese Frauen einmal nach langen Ehejahren vor dem Ehe-Aus stehen, droht ihnen ebenfalls die Aufnahme einer Berufstätigkeit, und zwar unabhängig von ihrem vorhergehenden sozialen Status. Wer als Zahnarzthelferin einen Zahnarzt geheiratet hat und hierdurch 20 Jahre finanziell sorgenfrei und auf einem hohen sozialen Status gelebt hat, muss auf sein ursprüngliches finanzielles und soziales Niveau zurückkehren.

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist nach 20 Jahren ohne Praxiserfahrung fast ein Ding der Unmöglichkeit. Der Gesetzgeber nimmt hierauf aber keine Rücksicht. Eine Alternativtätigkeit muss gefunden werden, egal wie niedrig der soziale Status ist. Wer sich hiergegen absichern möchte, kann sich vor der Hochzeit in gegenseitigem Einvernehmen und mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts durch einen fairen Ehevertrag schützen.
Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin unter Telefon 089-921 313 999.


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